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In Ecklage befindliches, zur Hauptstraße giebelständig ausgerichtetes, über markantem Kellersockel zweigeschossig stehendes Wohnhaus mit Satteldach. Durchgehend unter Verputz liegender Fachwerkbau des 18. Jahrhun-derts mit allseitigem, an der Giebelseite stark ausgeprägtem Geschossüberstand. Giebelseitig zwei Fensterachsen und Doppelöffnung im Giebelfeld. Der über Stufen erschlossene Eingang an der unregelmäßig durchfensterten Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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