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Im Bereich der ab ca. 1800 in Angriff genommenen südlichen Dorferweiterung in Lehmstampfweise errichtetes, eingeschossiges und im Hofraum erschlossenes Wohnhaus mit Satteldach. Traufständig und langgestreckt unmittelbar an der Hauptstraße stehender, dieser mit vier Fensteröffnungen zugewandter Bau. Die auf dem Grundstück in erheblicher Menge vorgefundenen Tonscherben ließen die Vermutung aufkommen, dass das Wohnhaus in nächster Nähe zum Standort des Töpferofens am Untertor, der 1821 an den Schleidweg transferiert wurde, errichtet worden war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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