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Wohl im 18. Jahrhundert über Bruchsteinsockel errichtetes, kleinvolumiges, giebelständiges Wohnhaus von zwei Geschossen mit traufseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Durchgehend unter Verputz liegender Fachwerkbau mit zweiachsiger Durchfensterung an der Hauptfront und Doppelfenster im Giebelfeld. Erschließung über den Hofraum. Das Gebäude ist Teil einer Reihe giebelständiger Wohnbauten mit Blick auf den in den 1970er Jahren platzartig erweiterten Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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