Alt Seulberg 41
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Seulberg
  • Alt Seulberg 41
Ehem. Gasthaus 'Homburger Hof'
Flur: 42
Flurstück: 1/2

Das winkelförmig angeordnete Gebäude war Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Ursprung in einem herrschaftlichen Schafhof lag. Die unmittelbar außerhalb des ehemals befestigten Ortskerns liegende Schäferei wird 1311 erstmals erwähnt. Von den damaligen Besitzern, der Familie von Erlenbach aus Ober-Erlenbach, gelangte sie an die Brendel von Homburg und über diese 1699 an Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg, welcher das Anwesen mit einer Braugerechtigkeit ausstattete. Aus dieser Zeit soll sich ein Braukeller erhalten haben. 1840 ging die Liegenschaft durch Verkauf an Philipp Mathes. Unter diesem erfolgten größere Um- und Neubaumaßnahmen, wie auch die Einrichtung des bis 1912 bestandenen Gasthauses „Homburger Hof“ samt Festsaal. Die Liegenschaft ist seit 1909 nach dem Familiennamen des damaligen Besitzers Volz auch als Volzenhof bekannt. Der Gebäudekomplex steht im Winkel zwischen (dem mittlerweile verrohrten) Seulbach und der dörflichen Hauptstraße. Die zweigeschossigen Bauten mit einem abgewalmten bzw. mit Satteldach versehen. Im hofseitigen Bauteil hälftig Stallungen mit Kreuzgewölbe vorhanden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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