Alt Seulberg 44a
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
Seulberg
  • Alt Seulberg 44a
Flur: 17
Flurstück: 88/6

Das Wohnhaus war ursprünglich Bestandteil einer Hofanlage, zu der ein weiteres, an der Straße stehendes und aus den 1770er Jahren datierendes Wohnhaus (durch Neubau ersetzt), eine bereits im 18. Jahrhundert baufällig gewordene und seither nicht mehr ersetzte Scheune sowie Remise und Stallungen gehört hatten. In dieser Anlage wird ein ehemals freier Adelshof vermutet (von Harff, Thurn und Taxis, ab 1752 von Lersner). Davon erhalten ist der vom Putz befreite, giebelständige, wohl im 18. Jahrhundert entstandene Fachwerkbau. Über abgestuftem Bruch­steinsockel zweigeschossig stehendes Wohnhaus mit hofseitiger Erschließung und Satteldach. Das Fachwerk­gefüge stark erneuert. Das Hüttenberger Tor modern ersetzt (vom Vorgänger übernommen ein Fragment einer Zahnschnittleiste). Der Eingang ehemals mit einer Haustür des späten 18. Jahrhunderts versehen (von gewundener Säule getrennt zwei kassettierte, mit Ranken und Zahnschnitt verzierte Flügel).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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