Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Über markantem Sockel giebelständig und zweigeschossig stehendes Wohnhaus mit traufseitigem Geschossüberstand und Satteldach. Das Fachwerk liegt unter Verputz, das Feld über der zweiachsig organisierten Giebelseite verschiefert. Der Eingang über den Hofraum erschlossen. Zu dem um 1800 wohl als Ersatz für einen Vorgängerbau errichteten Wohnhaus ressortiert eine im Eckpfosten angeblich auf 1686 datierte Scheune. Fachwerkbau mit einfachem, jedoch durchaus auf ein geordnetes Erscheinungsbild hin angelegtem Gefüge. Die Scheune liegt traufständig im rückwärtigen Hofbereich und bildet zur Grabengasse hin dessen Abschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |