Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Unter Mansarddach liegende, stattli-che Wohnhäuser des 18. Jahrhunderts. Haus Nr. 21 beherbergt seit dem 17. Jahrhundert bis heute das Gasthaus „Zum Deutschen Haus“. Die Gebäude waren ehemals Teil einer umfänglichen Hofanlage, deren Wirtschaftsgebäude hufeisenförmig zwischen Grabengasse und Alt Seulberg angeordnet lagen (nach 1945 abgebrochen, teilweise ersetzt durch den Bau Alt Seulberg 23a). Auf diesem halbinselförmigen Grundstück befand sich ursprünglich der Freihof, ein adliges Freigut, das sich im Besitz der Grafen von Veldenz befunden hatte (erste Erwähnung 1336). 1635 wurde es an den Frankfurter Juristen Dr. Nikolaus Schwebel veräußert, war zwischen 1653 und 1721 an das Landgrafenhaus von Hessen-Homburg verpfändet und gelangte 1737 durch Verkauf schließlich an ein Konsortium Seulberger Bauern. Im Zuge dessen war damals offenbar eine Umstruktuierung der Hofanlage vorgenommen worden. Die Position des bewohnten Teils, 1712 als an der Straße stehend beschrieben, blieb wohl unverändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |