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Vermutlich in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts unter Verwendung ältererer Hölzer (siehe Verblattungen) erneuertes Wohnhaus einer kleinen Hofreite. Giebelständig zur Gasse stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Der Eingang traufseitig in der mittleren Zone gelegen. Das Fachwerkgefüge zeichnet sich durch kräftige Eckständer und urwüchsige Streben, die in der hofseitigen Zone des Obergeschosses teilweise mit Kopfhölzern verstärkt sind, aus. Die Fensteröffnungen durch Tieferlegung der Brüstungsriegel vergrößert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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