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In einiger Distanz zu der ansonsten bündig bebauten Schäferstraße freistehendes Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite, zu der bis in jüngere Zeit eine Fachwerkscheune gehört hatte. Unter steilem Satteldach liegender, dreizoniger Fachwerkbau von zwei Geschossen. Über der Erschließung beginnend ein sich zur Rückseite und weiter zur entgegengesetzten Traufseite ziehender, leichter Geschossüberstand. Die Durchfensterung nur an wenigen Stellen original dimensioniert. Aufgrund der Proportionen und der Dachform kann eine Entstehung im 17. Jahrhundert angenommen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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