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Stattliches Fachwerkwohnhaus in Ortsrandlage, ehemaliges Forsthaus. Unter Satteldach liegender, zweiteiliger Bau mit ehemals wohl auch getrennten Nutzungsbereichen. Der Erdgeschossbereich durchgehend verputzt, an den obereren Etagen jeweils unterschiedlich ausgelegtes Sichtfachwerk. Der mit seiner Giebelseite nach Osten weisende, größere und ältere Teil zeigt kräf-tige Bund- und Eckpfosten, die an der Erschließungseite durch weit ausholende Mannfiguren, an der rückwärtigen Traufseite jedoch mit natürlich gebogenen, wandhohen Streben ausgesteift sind. Das Fachwerk am kleineren Hausteil dahingegen generell konstruktiv gehalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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