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In der nördlichen Randzone der Dorferweiterung des 18./19. Jahrhunderts stehender Hakenhof, bestehend aus dem giebelseitig zur Straße ausgerichteten Wohnhaus, einem angebauten Nebengebäude und einer großen, im rechten Winkel davon abgehenden und den Hofraum abriegelnden, 1727 datierten Fachwerkscheune. Das Wohnhaus, ein stattlicher Bau mit fünf- bzw. zweiachsigen Fassaden und Krüppelwalmdach, wurde in Stampflehmbauweise errichtet. Die holzsparende Methode war im frühen 18. Jahrhundert in Bauverordnungen aufgenommen und propagiert worden, fand jedoch kaum Resonanz und ist deshalb auf Kreisgebiet nur mit wenigen Beispielen vertreten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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