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Giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite, deren Grundstück vom Emsbach tangiert wird. Über den Hofraum erschlossenes, verputztes Fachwerkgebäude mit traufseitigem Geschossüberstand und Satteldach. Die Disposition der Fenster, obgleich teilweise erneuert, spricht für eine gut erhaltene Fachwerkkonstruktion. Vermutlich um 1700 errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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