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Die Gesamtanlage in Schloßborn umfasst einen Teilbereich des alten Ortskerns, der seit 1359 mit einer Befestigung versehen war und deren Spuren sich in der südlichen Begrenzung noch abzeichnen. So am Areal von Langstraße 11 (Schulhaus von 1821/46, Entwurf Baudirektor Retz, Wiesbaden) und, nach Überquerung dieser Straße am Standort des ehemaligen Tores und des Weiteren an und im Verlauf der Pfarrgasse, zu der sich das Pfarranwesen (Nr. 1) öffnet. Außerdem gehören dazu die Kirche, zwei unterhalb des Gotteshauses an der innerörtlichen Hauptstraße gelegene Liegenschaften (Nr. 14, 16) sowie Burgstraße 1, deren Grundstück partiell vom Verlauf der ehemaligen Burgumfassungsmauer definiert wird. Im engeren Umfeld der katholischen Kirche folgt die Grenze nur teilweise überkommenen Strukturen. Diese waren durch die Aufhebung und Überbauung des Kaltelochpfades, einer Verbindung zwischen Schuster- und Pfarrgasse einerseits und andererseits mit der Kirchenerweiterung von 1956-58 erheblich verwischt worden. Die Gebäude dieser Gesamtanlage entstammen entweder der Wiederaufbauphase nach dem Dreißigjährigen Krieg oder stellen Ersatzbauten des 19. Jahrhunderts dar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |