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Giebelseitig aneinandergebaute, unter Satteldächern liegende und traufseitig erschlossene Wohnhäuser aus der Zeit um 1700. Der über Bruchsteinkeller zweizonig errichtete Fachwerkbau Nr. 2 zeigt am Erdgeschoss konstruktives Gefüge mit wandhohen Streben, am traufseitig vorkragenden Obergeschoss als aussteifende Elemente Mannfiguren und Andreaskreuze und als Zierform in der einen Fensterbrüstung die Durchdringung von Kreis und Andreaskreuz. Das einzonige, durchgehend verputzte Haus Nr. 4 ebenfalls mit deutlichem Geschossüberstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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