Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Über Kellersockel traufständig stehendes, kleinvolumiges Wohnhaus von zwei Geschossen, mit markantem Geschossüberstand und Satteldach. Der Eingang linkerhand und über Stufen erschlossen. Aufgrund der Fenstererneuerungen sind Störungen im Fachwerkgefüge anzunehmen. Das Gebäude dürfte während der dem Dreißigjährigen Krieg folgenden, örtlichen Wiederaufbauphase um 1700 entstanden sein. Die mit Haus Nr. 16 gemeinsame Fluchtlinie entspricht dem alten Verlauf der Langstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |