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Hakenhof aus dem frühen 18. Jahrhundert, bestehend aus zwei giebelseitig ineinander verzahnten, zweigeschossigen und unter Satteldach liegenden Wohnhäusern sowie Stall und Scheune. Die Wohnhäuser auf Bruchsteinsockel stehend und von auffallend breiter Lagerung. Das giebelständig zur Straße stehende Wohnhaus Nr. 7 an der südlichen Traufseite mit einem stattlichen Standerker versehen. Über dem verputzten Erdgeschoss in aus doppeltem Riegelzug und 3/4-hohen, Eck- wie auch Binnenpfosten aussteifenden Streben gefügtes Fachwerk, das reiche Dekoration in sämtlichen Gefachbereichen aufweist: in den Fensterbrüstungen Feuerböcke und Negativrauten, ansonsten schwungvolle Linien bildende, genaste Streben. Es wird vermutet, dass dieses Wohnhaus den Auftakt der 1723 vor dem Tor in Gang gesetzten Ortserweiterung bildete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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