Naunstädter Straße 25, Bahnhofempfangsbäude und Güterhalle
Naunstädter Straße 25, Bahnhofempfangsgebäude, Gleisseite
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Hochtaunuskreis
Grävenwiesbach
  • Naunstädter Straße 25
Bahnhofempfangsgebäude und Güterhalle
Flur: 16
Flurstück: 1/4

Anlässlich der Verlängerung der Bahnstrecke Homburg vor der Höhe – Usingen über Grävenwiesbach nach Weilmünster (Eröffnung am 1. Juni 1909) 1909-12 nach Entwurf von Eduard Goepfert errichtetes Bahnhofempfangsgebäude. In Gestalt eines form- und materialvielfältigen Landhauses gestalteter Bau mit lebhafter, schiefereingedeckter Dachlandschaft und aus der ländlichen Bautradition stammendem, jedoch im Sinn des Jugendstils umgesetztem Dekor (u.a. hölzerner Fenstererker im südlichen Giebelfeld mit geschnitzten Masken an den Konsolen). Allseitig individuelle und abwechslungsreiche Behandlung der Baumasse. Zum Vorplatz hin gar die illusionistische Ausbildung einer dörflichen Bausituation durch sich überschneidende Giebelfronten – die eine verputzt, die andere verschiefert – und den Anbau eines Nutzbaus (Güterhalle) in von Mannfiguren ausgesteiftem Fachwerk. Mit zum Baubestand des Grävenwiesbacher Bahnhofs gehört auch ein Nebengebäude bzw. Gerätehaus (Naunstädter Straße 21, mit modernem Anbau). Der ebenfalls zugehörige Lokschuppen um 1990 abgebrochen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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