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Im abfallenden Bereich der Schulstraße angesiedelte und in sich geschlossene Hofanlage, deren Bestandteile zeitlich unterschiedlichen Perioden entstammen (eventuell 17., 18. und 19. Jahrhundert). Das Wohnhaus in verputztem Fachwerk mit Geschossüberstand und relativ steilem Satteldach, traufständig zwischen Hofraum und Straßenverlauf stehend. Im rechten Winkel daran anschließend eine mächtige Scheune bzw. ein Stall, der sich mit der einen abgewalmten und das Fachwerkgefüge (hohe Eckständer und offensichtlich wiederverwendetes, älteres Baumaterial) freigebenden Schmalseite zur Mündung Gartenstraße ausrichtet. Ein in seiner Diposition dem Straßenbogen angepasstes Nebengebäude in Fachwerk übernimmt mit zwei angegliederten hohen Toren eine den Hofraum beschirmende Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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