Hauptstraße 64, ehem. Rathaus
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Hochtaunuskreis
Grävenwiesbach
Hundstadt
  • Hauptstraße 64
Ehem. Rathaus
Flur: 43
Flurstück: 11/1

In der Ortsmitte stehendes Rathaus mit integriertem Feuerwehrgeräteraum. In (ursprünglich unverputzter) Massivbau-weise zweigeschossig erstelltes, giebelseitig erschlossenes, streng axial durchfenstertes – die Öffnungen mit hölzernen Rahmen versehen – Bauwerk mit Satteldach. Der vierseitig schlank hochragende Uhr- und Glockenturm mit knaufbesetztem Kreuzdach versehen und in der Wetterfahne auf 1927 datiert. Zur Geschichte des Rathauses in Hundstadt ist wenig bekannt. Aus der Tatsache, dass in der Schulchronik für die Zeit von 1781-1841 die Nutzung des Rathaussaales als Schulzimmer vermerkt ist, geht jedoch hervor, dass ein Vorgängerbau bestanden haben musste. Diese Schule wurde auch von den Kindern aus Naunstadt und ab 1819 von denjenigen aus Wilhelmsdorf besucht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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