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Im Hintergrund des Hofraumes eines landwirtschaftlichen Anwesens stehendes und wohl in der Zeit um 1700 erbautes Facherkwohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und relativ steilem Satteldach. Über dem in Geschosshöhe auftretenden, verkachelten Hochkeller zwei verputzte Geschosse mit modernisierter Durchfensterung. Der Bau stellt durch seine Lage und Disposition unter den bäuerlichen Wohnhäusern an der Nordseite der Dorfstraße eine für Hundstadt typische Erscheinung dar (siehe etwa die Häuser Nr. 45, 49, 53).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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