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In einem verwinkelten Ortsbereich und im Hintergrund eines Hofraumes stehendes, wohl um 1700 entstandenes, wohlproportioniertes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Über dem verputzten Erdgeschoss traufseitig ein leichter Geschossüberstand. An der Schwelle des Obergeschosses, dessen Fachwerk eine ungestörte Reihung von Bund- und Eckpfosten aussteifenden Mannfiguren aufweist, partiell geschuppte Füllhölzer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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