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Über Bruchsteinsockel stehende, in Stampflehmbauweise (stark mit Steinschlag gemagertes Lehmmaterial) bis auf die Höhe des Kniestocks hochgeführte Scheune mit Satteldach. Von der Straße abgewandt die überdachte Toreinfahrt. Diese Scheune zählt auf Kreisgebiet zu den wenigen in dieser Technik errichteten Bauwerken, die kurz nach 1734 aufgrund des vorherrschenden Holzmangels in Hessen verordnet worden war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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