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Im Wiesbachtal zwischen Kaiserlei und Buchenhardt gelegenes Mühlenanwesen. Um 1600 als Mönstädter Mühle (Bannmühle?) belegt, seit 1693 und bis in die heutigen Tage nach der Müllerfamilie Ernst benannt. Um 1960 erfolgte die Stillegung und in den 1990er Jahren der Abbau des Mahlwerks. Mühlgraben und Teich sind erhalten. Das Anwesen umfasst ein Wohnhaus, ein Mühlengebäude und eine Scheune, die hufeisenförmig um den zur Straße hin offenen Hofraum angeordnet sind. Das 1796 in konstruktivem Fachwerk zweigeschossig errichtete Wohnhaus stellte ursprünglich einen Bau von kompakter Gestalt mit beidseitigem Krüppelwalm dar. Der bachseitige Anbau mit Satteldach wohl im 19. Jahrhundert erstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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