Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Scheune des ehemaligen Weilnauer Kellerei- bzw. Zehnthofes beherrscht großvolumig den Hintergrund des weiten Hofgevierts. Wurde beim Dorfbrand von 1826 maßgeblich beschädigt, im 19. Jahrhundert in großen Teilen erneuert. Ältere Bauteile des herrschaftlichen Wirtschaftsgebäudes haben sich zum Innenhof hin traufseitig und auf halber Länge erhalten. Das dortige Fachwerk zeichnet sich durch kräftige und mit Dorn ausgesteifte, wandhohe Streben und durch die profilierte Schwelle aus. In Mitleidenschaft gezogen worden war in der verhehrenden Brandnacht auch das stattliche Wohnhaus (datiert 20. Juli 1782). Bauzeitlich mit diesem in Verbindung stehen dürfte der mit Pseudomansarddach versehene Mittelteil der nördlichen Hofbebauung. Zu den Erneuerungsarbeiten aus der Zeit des dörflichen Wiederaufbaus stammt der überdachte Torbau mit einer von der Einfahrt getrennten Mannpforte, über welcher der vor Ort gängige Gefachschmuck – Durchdringung von Raute und Andreaskreuz – auftritt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |