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Über markantem Sockel giebelständig und zweigeschossig stehendes Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Mit drei Fensterachsen an der Giebelseite ungewohnt breit angelegter Bau. Das Erdgeschoss verputzt. Das Obergeschoss samt Giebelfelder weist ein streng symmetrisch angelegtes und in großen Zügen den Formen des benachbarten Rathauses folgendes Fachwerkgefüge. An das Wohnhaus bündig zur Straße anschließend der sattelbedachte Torbau, bestehend aus der zweiflügligen Durchfahrt und der separaten Pforte, über welcher die Kombination von Raute und Andreaskreuz als Gefachfüllung auftritt. Im Sturz der Pforte die Inschrift: „HAT ERBAUT PHILIPP BUSSMANN 1848/Zmstr (Zimmermeister) SCHREINER“:
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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