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Das als Gesamtanlage ausgewiesene Gebiet umfasst zwei Wohnsiedlungen der 1920er Jahre, mit denen sich in Königstein – damals noch umgeben vom Gürtel großbürgerlicher Villen mit weit in die Landschaft greifenden Parkanlagen – ein stadtentwicklungsgeschichtlich und bautypologisch neues Kapitel anbahnte.
1921/22 errichtete das Reichsvermögensamt Mainz I an der zwischen Frankfurter und Wiesbadener Straße bereits erschlossenen Sophien- bzw. Stresemannstraße Wohnhäuser spätklassizistischen Charakters für die Offiziere der französischen Besatzungsmacht (siehe Bischof-Kaller-Straße). Während an der teilweise schon bebauten Südostseite lediglich der Bauplatz Nr. 3 belegt werden konnte, erfolgte an der Nordwestseite eine von Eck zu Eck durchgehende Bestückung. Den Auftakt dort macht Haus Nr. 2, ein villenartiges Einfamilienhaus kubischen Zuschnitts von zwei Geschossen mit straßenseitigem Erker bzw. Balkon und Walmdach. Auf dieses folgen dann neun Mehrfamlienhäuser, aus dem Baukasten gegriffene, mit runden Eckerkern (siehe Hainerbergweg 1/3) bzw. frontalen Ausluchten im Detail leicht variierte Typen, die einzeln (Nr. 4), zumeist jedoch zu Paaren zusammengelegt oder spiegelbildlich miteinander verschweißt auftreten. Ein städtebaulicher Ansatz zeichnet sich mit der Gruppe der mittig zurück- und seitlich vortretenden Doppelhäusern ab. Im Planungsstadium auf beiden Straßenseiten vorgesehen war eine alleebildende Bepflanzung der Vorgärten.
Parallel zur Stresemannstraße, auf vormals Kohn-Speyer’-schem / Mettenheimer’schem Parkgelände wenig später erschlossen wurde die an der Frankfurter Straße beginnende und in einem erweiterten Straßenraum als Sackgasse endende Thewaltstraße. Mit dem südlich unterhalb der Hangstufe liegenden Gebiet, einem sich infolge der Bahnanbindung seit 1902 zusehens verdichtendem Stadtraum, ist sie über eine fünfläufige, mit Wandbrunnen an der Stirnwand des unteren Podests versehene und zwei Läden im Unterbau bergende Treppenanlage angeschlossen. Die von der Stadt Königstein bis 1927 vorgenommene Bebauung besteht aus fünf, in regelmäßigen Abständen hinter heckengefassten Vorgärten positionierten Doppelhäusern und einem Einzelhaus, deren Entwurf sich moderat der Moderne annähert. Streng geschnittene, verputzte und axial durchfensterte Bauten von zwei Geschossen mit zentral an den den Fronten der Häuserhälften sitzenden Erkerrisaliten, mehrheitlich an deren Seiten kastenartig austretenden Treppenhäusern und gaupenbesetzten Walmdächern. Haus Nr. 17 mit farblich abgesetzter Horizontalgliederung. Nr. 9/11 mit erneuertem Risalitbereich.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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