Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite. Zweigeschossiger Zweizonenbau mit traufseitig leichtem Geschossüberstand, giebelseitiger Erschließung und Satteldach. Das Fachwerk im Erdgeschoss teilweise massiv ersetzt. An den Seiten wandhohe divergierende Streben, frontal Eck- und Bundpfosten aussteifende, weit ausholende Mannfiguren mit geschnitzten und mit Herzchen verzierten Kopfhölzern. Vermutlich in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts entstanden. Neben der Tür ein-gelassen ein roter Sandsteinquader mit Inschrift: „JAKOB FEGER 1791“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |