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In Fachwerk errichtete Hofanlage des 17. Jahrhunderts, bestehend aus Wohnhaus mit Anbau und im rechten Winkel dazu stehender Scheune. Das im Türsturz 1667 datierte, zweigeschossige, dreizonige Wohnhaus mit in situ befindlichen Fenstern, traufseitigem Geschossüberstand und Satteldach über massivem Hochkeller stehend; in Teilen massiv erbaut, das Fachwerk einen Riegelzug und wandhohe Streben aufweisend. Die in symmetrisch ausgelegtem Fachwerk errichtete, mit hoher Toreinfahrt zum Hofraum blickende Scheune ebenfalls sattelbedacht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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