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Traufständig an einem Erschließungsweg erbautes, im Türsturz 1658 datiertes Wohnhaus. Durch die Hanglage giebelseitig markant auftretender Sockel. Zweigeschossiger, langgestreckter Fachwerkbau mit wegseitig noch erkennbarem Geschossüberstand, Satteldach und einem später zugefügten Zwerchhaus. Die Konstruktion des Erdgeschosses in weiten Bereichen massiv ersetzt. Im Obergeschoss Eck- und Bundpfosten aussteifende Mannfiguren mit geschweiften und verzierten Kopfhölzern. Das Rähmholz über dem östlichen Obergeschoss profiliert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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