Alt-Falkenstein 47
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Hochtaunuskreis
Königstein
Falkenstein
  • Alt-Falkenstein 47
Ehem. Hotel ''Frankfurter Hof''
Flur: 7
Flurstück: 15/7

Das Hotel „Frankfurter Hof“ mit Restaurant / Café spielte in der Entwicklung des ab den 1870er Jahren in Falkenstein wirtschaftlich an Bedeutung gewinnenden Fremdenverkehrs eine herausragende Rolle und stellte über Jahrzehnte die erste Adresse für Ausflugsgäste und Urlauber dar. Seine Baugeschichte weist mehrere Phasen auf: 1887-93 entstand aus einem eingeschossigen Bau (1784 erwähntes Wirtshaus) durch Ausbauten und Aufstockung in Fachwerk ein stattliches Hotel mit axial durchfensterten Fassaden, abgewalmtem Dach, alpenländisch dekoriertem Giebel und einer parallel zur Straße angefügten Holzveranda; 1927 erfolgten dann Baumaßnahmen, denen es das heute mehrheitlich noch bestehende, einem barockisierenden Jugendstil verpflichtete Erscheinungsbild verdankt. Die Fassaden wurden durch­gehend unter Verputz gelegt, ein Man-sardgiebeldach aufgeführt und die An- und Ausbauten in Massivbauweise modern gestaltet: giebelseitig eine steinerne, verglaste Veranda (der ein über Freitreppe erschlossener Windfang angegliedert war) mit darüberliegendem Balkon und, aus der Giebelwand tretend, eine Kombination von Erker und Austritten; an der Südseite eine kleine, abgerundete Terrasse mit Freitreppe. In den 1970er Jahren Umbau zum Wohnhaus mit Arztpraxen und Apotheke.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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