Debusweg 9, ev. Kirche
Debusweg 9, Innenraum
Debusweg 9, Innenraum, Blick zum Altar
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Hochtaunuskreis
Königstein
Falkenstein
  • Debusweg 9
Ev. Martin-Luther-Kirche
Flur: 5
Flurstück: 40/1, 40/2

1912-14 erbaute Martin-Luther-Kirche. Unter historisierenden Aspekten entworfener Jugendstilbau von Ludwig Hofmann. Erste evangelische Kirche in Falkenstein, ermöglicht durch Spenden und Stiftungen von Kronberger und Falkensteiner Bürgern, des Gustav-Adolph-Vereins und Kaiser Wilhelm II. Falkensteins Einwohner hatten unter den Patronatsherren Stolberg 1540 das reformierte Glaubensbekenntnis angenommen, wurden im Zuge der Kurmainzer Gegenreformation 1626 jedoch wieder katholisch. 1785 verständigten sich Kurmainz und Nassau da-hingehend, dass die evangelisch Gläubigen, denen die freie Religionsausübung im Ort weiterhin verwehrt war, in Kronberg den Gottesdienst besuchen konnten. Als Zugeständnis seitens Mainz wurde ihnen damals die Anlage eines eigenen Friedhofs gewährt (außerhalb der Ortslage, am Grenzweg). Die evangelische Falkensteiner Kirche war bis 1964 Filiale von Kronberg, danach vorübergehend Königstein anhängig, seither Pfarrkirche einer selbstständigen Gemeinde.

Traufständig am Hang über Sockel­geschoss (darin der 1924 eingeweihte Gemeinderaum) stehender Saalbau mit dreiseitig geschlossenem Chor. Im Wes­ten die über eine Treppenanlage mit schmiedeeisernem Tor erschlossene Ein­gangshalle mit Loggia; im Nordosten ein asymmetrischer Anbau, Kaiserloge und Sakristei beinhaltend. Der an der Nahtstelle zwischen Vor- und Hauptbau aus den Satteldächern tretende, sechsseitige Glockenturm zeigt einen gestuften und in seinen Teilen leicht geschweiften Helm. In den 1970er Jahren im Süden Anbau eines Aufzugsturmes. In Anlehnung an die „frühen Kirchen“ karg gestalteter, sparsamst geglie-derter und rundbogig durchfensterter Bau, dessen Erscheinung maßgeblich von der harmonisch mit dem Naturraum korrespondierenden Materialfarbigkeit bestimmt wird: ein dunkler Sockelstreifen in behauenem Lungbasalt, ansonsten Haustein aus graugrünem Taunusschiefer und für Fenstergewände / Bögen, Säule und Bauschmuck der Loggia (u. a. ein Polsterkapitell mit Engelsköpfen) graubrauner Sandstein. Der Innenraum von einer Holztonne mit Hängesäulen (Konstantinskreuze) überwölbt; der dreiseitige Altarraum mit ornamentierten Rundbögen belebt. Auf dem geschnitzten Altartisch ein Retabel mit Altarblatt „Christus in Gethsemane“ von Ferdinand Brütt.

Am Außenbau die 1923 enthüllte Ehrentafel (Entwurf Heinrich Bettenbühl) für die im Ersten Weltkrieg gefallenen Gemeindemitglieder. Anbau eines Gemeindesaals 2011.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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