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1892 im westlichen Dorfrandbereich an dem nach Süden abfallenden Hang (der im Stil eines englischen Landschaftsgartens angelegt wurde) errichtete Villa des späten Klassizismus. Bauherr: Familie Blaschek, Frankfurt am Main (?). Das Anwesen ursprünglich über eine vom Hardtbergweg abgehende, in zwei Serpentinen hochgeführte Zufahrt erschlossen. Nördlich des herrschaftlichen Hauses der zur Sachgesamtheit gehörige Wirtschaftshof mit seinen in Teilen erhaltenen, parallel stehenden, jeweils Soussol und Hauptgeschoss beinhaltenden Backsteingebäuden mit divergierenden Abfassungen an den Schmalseiten und gaupenbesetzten Walmdächern (Kutscherhaus bzw. Remise im Westen, Verwalterwohnung und Waschküche im Osten). Zur hauseigenen Wasserversorgung gehörte eine im Park stehende Windmühle, welche die Kraft zum Hochtreiben des Wassers aus dem Hochbehälter lieferte.
Die Villa zweigeschossig, querrechteckig auf einem im Hang sitztenden Sockelgeschoss stehend; im Westen ein halbwegs im Baukörper integrierter Treppenhausturm mit Belvedere und eine kleine Holzveranda. Die Außenwände hell verputzt; Gesimse, Fenstergewände und -architektur (Dreieckgiebel, Gebälk) in hellrotem Sandstein. Die abwechslungsreiche Schau- und Aussichtsseite nach Art eines von Schinkel und seinen Nachfolgern nördlich der Alpen etablierten Villentyps, mit dem das additive Bausystem u. a. kaiserzeitlich-römischer Landsitze wiederbelebt wurde, inszeniert. Zwischen zwei identisch gestalteten, mit Ecklisenen gefassten und übergiebelten Risaliten ein über zwei Geschosse aus deren Fluchtlinie rechteckig erheblich vortretendes Bindeglied, das auf der Beletage eine (offenbar neu gestaltete) durchgehend großzügige Befensterung aufweist. Über zwei Stockwerke als verglaste Rasterfront vorgewölbt das westliche Fassadensegment mit darüberliegendem Balkon.
Nach dem Ersten Weltkrieg ging die Villa in den Besitz des Obersten von Herren-Kirchen über, war 1935-45 Gauschulungsburg der NS-Frauenschaft und nach Kriegsende vorübergehend Heim für Ostflüchtlinge. 1947 wurde sie vom bischöflichen Ordinariat Limburg gepachtet und ist seit 1950 Mutterhaus der Heilig-Geist-Schwestern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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