Friedrichstraße, Wegekreuz
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Hochtaunuskreis
Kronberg
Schönberg
  • Friedrichstraße
Wegekreuz
Flur: 3
Flurstück: 148

Das aus französischem Muschelkalk gearbeitete, streng gotisch gestaltete Wegekreuz erinnert an den reichsten Einwohner Schönbergs im 18. Jahrhundert. Inschrift in sinngemäßer Übersetzung: „1802 (hat) dieses Kreuz errichtet Jacobus Keil um zu entsprechen dem Testament des Antoni Benedikt, der 1794 starb“. Stand ursprünglich zwischen zwei Pappeln an der über den Schönberger Bach führenden Brücke. Aus gleichem Material bestehend der vom alten Friedhof auf dem Eichbühl stammende, 1874 als einziges Relikt in den neuen Friedhof überführte und dort eingemauerte Grabstein Benedikts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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