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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Dreizonenbau des 18. Jahrhunderts. Das Gefüge im vorderen Bereich sichtbar. Im (erneuerten) Erdgeschoss sind Riegel und Bundpfosten mit geraden, wandhohen Streben ausgesteift; im Obergeschoss ein auf Symmetrie bedachtes Bild, das an den kräftigen Eckpfosten Aussteifung mit Mannfiguren, traufseitig von natürlich gebogenen, wandhohen Streben ausgesteifte, doppelte Riegelzüge zeigt. Die am Erdgeschoss Tür und Schaufenster eines späteren Ladeneinbaus aufweisende Front im Obergeschoss zweiachsig durchfenstert. An der Erschließungsseite Doppelfenster in der vorderen Zone, ansonsten zeitunterschiedliche Einerbefensterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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