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Zur Sachgesamtheit Schloss Friedrichshof gehörende Villa. Nach Erwerb von Ländereien nach 1890 durch Kaiserin Friedrich auf Schönberger Seite als Wohnhaus für den Verwaltungsdirektor erbaut. Mehrgliedrig in den Außenraum greifender, zweigeschossiger Bau mit ineinander verschachtelten, von Dachreiter und Firstknäufen belebten Walm- und Satteldächern. Zeigt sich mit sandsteingewändeten Tudorfenstern am Erdgeschoss und historisierendem (Hessisch-Fränkische Formen wie Mannfigur und Negativrauten aus der Zeit um 1700 aufweisendem) Fachwerk am Obergeschoss eng verwandt mit anderen Nebengebäuden des Schlosses Friedrichshof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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