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Im 18. Jahrhundert erbautes, stattliches Wohnhaus eines ehemals über größeren Landbesitz verfügenden Anwesens mit großzügig bemessenem Hofraum. Im Entwurf durchaus vergleichbar mit Haus Pfarrgasse 3. Giebelständiger und zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalmdach. Die Erdgeschossfenster im Stubenbereich mit farbig gefassten Klappläden versehen. Der darüberliegende Raum im Obergeschoss mit Doppelfenstern (der Rahmen des östlichen mit Ohren besetzt) belichtet. Traufseitig der Kellereinstieg und die Hauserschließung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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