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Über massivem Sockel zweigeschossig und giebelständig stehendes Wohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Traufseitig über den relativ großen Hofraum erschlossenes Gebäude. Das Fachwerk nicht einsehbar. Sowohl die Position der Fenster, als auch die qualitätvolle holzbildhauerische Arbeit am Eckpfosten des Obergeschosses – sie beinhaltet einerseits ein Schreckgesicht und Akanthusranken, andererseits ein Stulpenstiefel, Kneifzangen, Schuppenmotiv und Ranken – lassen jedoch ein gut erhaltenes Fachwerk aus der Zeit um 1700 erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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