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In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts auf großzügig bemessenem Grundstück und als Teil eines landwirtschaftlichen Anwesens errichtetes Wohnhaus. Pfarrhaus der evangelischen Kirchgemeinde. Die verschiedentlich erwähnte Pfarrscheune (Standort Ortsrand) längst nicht mehr vorhanden. Stattlicher, über Hochkeller stehender Bau von zwei Geschossen mit Krüppelwalmdach. Die Front im Erdgeschoss dreiachsig, im Obergeschoss mit Doppel- und Eineröffnung durchfenstert. Der traufseitige Eingang über eine Treppe erschlossen. Das Erdgeschoss mehrheitlich massiv und verputzt; am Obergeschoss ausgewogenes und an Eck- und Bundpfosten mit 3/4-hohen Streben ausgesteiftes Sichtfachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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