Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Über markantem Kellersockel giebelständig und zweigeschossig errichtetes Gebäude mit traufseitiger Erschließung und Satteldach. Um 1700 als Wohnhaus einer Hofreite (frei im Hintergrund stehendes Nebengebäude abgebrochen) entstanden. An der relativ schmalen, zweiachsig durchfensterten Front vom Verputz ausgenommen sind Teile des Fachwerkgerüsts: Schwelle und die geschnitzten Eckpfosten am Obergeschoss (Schreckgesicht und Ranken zur Rechten, links zudem ein gewundener Stab).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |