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Langgestrecktes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Geschossüberstand an Front und westlicher Traufseite und Satteldach. An der Ostseite ein dreifach abgestufter Unterbau in Erscheinung tretend. Die Fassaden durchweg unter Verputz bzw. Verschalung liegend. Vermutlich gutes Fachwerk vorhanden, zumal die Fensteröffnung sich mehrheitlich in originaler Disposition befinden. Einziges im Bereich der 1797 brandgeschädigten Ortslage erhaltenes Wohnhaus aus der Zeit um 1700. Dazu gehört hatte eine im rechten Winkel angebaute, hofraumbeschließende Reihe von Nebengebäuden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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