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Aus Wohnhaus und Scheune bestehende Hofanlage aus der Zeit um 1700. Beispiel eines von den Folgen der Realerbteilung unberührt gebliebenen Anwesens. Giebelständig über Hochkeller stehendes, zweizoniges und zweigeschossiges Wohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Unregelmäßig gesetzte, jedoch durchaus in originaler Disposition befindliche Fenster. Die Erschließung hofseitig. Die Doppelfenster der oberen Stube als Fränkische Erker ausgebildet: auf Konsolen ruhender, von Kämpferplatte überlagerter Rahmen, dessen Stäbe mit farbig gefassten, palmenartigen Gewächsen verziert sind. Im rechten Winkel anschließend die aus kräftigen Hölzern und in stattlicher Größe erbaute Scheune mit Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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