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Mit der Giebelseite dicht an der Straße stehendes Wohnhaus mit Sattelach. Über dem markant auftretenden Kellersockel ein massiv errichtetes Erdgeschoss, das eine dreizonige Fachwerkaufstockung von 1881 trägt. Das Gefüge von historierendem Charakter. Um Bund- und Eckpfosten bildhafte und symmetriebezogene Auslegung der wandhohen, an Fuß und Kopf verstrebten Diagonalhölzer. Im oberen Bereich der Hauptstraße herausragender Bau innerhalb der dort gängig giebelständigen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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