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Wohlproportioniertes, giebelständiges und verputztes Fachwerkwohnhaus mit verschiefertem Giebelfeld, traufseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Die Giebelfront zweiachsig angelegt. In freier Stellung den früheren, südlichen Dorfeingang wirkungsvoll besetzender Bau. Typischer Vertreter der in Rod am Berg im 18. Jahrhundert eingeführten, giebelständigen Bauweise. Am Eingang zum Hofraum zwei Buntsandsteinpfosten, der rechte datiert 1879.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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