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Wohnhaus einer dicht an der Ringstraße stehenden und von dieser mit hohen Unterbauten abgesetzten Hofreite. Das zweigeschossige Wohnhaus mit Satteldach traufständig zum Hofraum ausgerichtet und über diesen erschlossen. Das Gebäude besteht aus einem barocken, von 1712 datierenden Teil mit klar ausgelegtem, schmucklosem Fachwerk und einer im 19. Jahrhundert in konstruktivem Fachwerk erstellten Erweiterung. Im Zwickel zwischen Giebelwand und Zufahrt ein kleiner Nutzgarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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