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In zentral innerdörflicher Lage befindliche Hofreite, deren Wohnhaus, Nebengebäude und Scheune den Hofraum dreiseitig umschließen. Das Wohnhaus traufständig, zweigeschossig und zweizonig mit Satteldach. Über Natursteinsockel stehender Rähmbau mit robustem und ausgewogen ausgelegtem, teilweise aus natürlich gebogenen Hölzern bestehendem Fachwerk. Zeitlich dazugehörig die stattliche, giebelständige barocke Scheune mit kräftigem Gefüge und Resten verputzter Gefachfüllung mit Randlinie.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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