Adenauerallee, Kreuzweg, Blick nach Süden
Adenauerallee 3-9
Adenauerallee 5 (2024) (Foto: W. Fritzsche, LfDH)
Gedenkstein der Waldgenossenschaft
Adenauerallee, Kreuzweg, Blick nach Norden
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Gesamtanlage Bereich Adenauerallee
Gesamtanlage

Gesamtanlage Bereich Adenauerallee

Die Gesamtanlage ist Teilbereich des in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts in ein repräsentatives Erscheinungsbild gebrachten Stadtentrées zwischen Bahnhof und Kernstadt. Mit diesem bildete Oberursel zugleich einen ersten Standort für Villen aus. Rückgrat der beidseitig bebauten Adenauerallee ist die alte Frankfurter Straße, die von dem im Schatten einer Kastanienallee verlaufenden, am Friedhof endenden Kreuzweg begleitet wird (siehe Adenauerallee und Frankfurter Landstraße).

Dass dieser städtebauliche Akt nicht in einem Guss erfolgt war, läßt sich an unterschiedlichen Bebauungsformen und Architekturstilen ablesen. Noch charakteristisch für Oberursels frühe, unter Nassau stattgefundene Expansion über die mittelalterlichen Grenzen hinaus ist die der ackerbürgerlichen Tradition verhaftete Bebauung an der oberen Westseite, an der, ausgehend vom „Bärenkreuz“, 1850/51 (Nr. 26-32) und 1861/62 (Nr. 14-24) Hofanlagen mit direkt am Straßenraum traufständig stehenden Wohnhäusern, Scheunen (Nr. 22, 28), Ställen und teilweise gewerblich genutzten Nebengebäuden errichtet wurden. In dieser Reihe von solitärer Erscheinung, weil auch städtebaulich wirkend, ist der Eckbau Nr. 12 von 1861/62 (Bauherr M. Marx, Entwurf Christian Holler?). Die weitere Parzellierung der Auwiesen leitete dann den maßgeblichen Umschwung ein. Sie waren im Übrigen seit dem Mittelalter Schauplatz des Märkerdings der Hohe Mark (an die 1813 aufgelöste Waldgenossenschaft erinnert der am 20. Dezember 1989 am oberen Ende der Grünanlage enthüllte Gedenkstein). Ausschlaggebend für die Entstehung der ersten Villengeneration von 1863 (siehe Kulturdenkmäler Adenauerallee 4, 6, 8, 10; dazu die nicht mehr existierende Nr. 2 und Austraße 1), ein auf zahlungskräftige Neubürger abgestelltes und offensichtlich spekulatives Unternehmen von Justus Schuler, Homburg vor der Höhe (der sich auch in der Kurstadt an der damals dynamisch vorangetriebenen Stadtentwicklung im Bereich Ferdiandstraße beteiligte), war die Eröffnung der Bahnlinie Frankfurt am Main – Homburg vor der Höhe im Jahr 1860 mit Station Oberursel (Standort unterhalb des Alleeweges, westliche Nassauer Straße; Typenbahnhof wie Friedrichsdorf und Usingen, 1977 abgebrochen).

Die Gestaltung, Bebauung und komplette Erschließung des östlich der Frankfurter Landstraße liegenden Geländes nahm rund drei Jahrzehnte in Anspruch. Bis 1862 hatte sich dort der Schießplatz der Oberurseler Schützen befunden, die ihre Versammlungen im 1805/07 erbauten „Schützenhof“ abhielten (Nr. 21, 1969 abgebrochen, durch Hochhaus ersetzt; die Schießmauer auf Fahrbahnmitte der späteren Neurothstraße verlaufend). 1870 ließ die Stadt auf einem schmalen Streifen dieses Areals eine zweiteilige und von Wegen flankierte Grünfläche anlegen, die in den folgenden Jahren zum Ort der Erinnerung an die Geschichte schreibenden Hohenzollern werden sollte, denn Oberursel war seit 1866 preußisch: 1871 anlässlich des Friedensschlusses und der Reichsgründung Pflanzung der „Friedens Eiche“ (danach benannt das Gasthaus „Kaiser-Eiche“, später „Alemannia“, Nr. 20), 1879 Setzung einer Zeder zur Goldenen Hochzeit des Kaiserpaares am 11. Juni und 1895 Enthüllung des Denkmals des Krieges 1870/71 im Beisein der Kaiserin Friedrich. 1875-78 entstand, dem Konzept der westlichen Villengruppe folgend, die erste Villengruppe auf der Flur „Am Schützenhof“. Von den fünf hinter Vorgärten frei stehenden Gebäuden noch erhalten sind die beiden klassizistischen Kuben Nr. 11 (rund- und segmentbogig durchfenstert mit akroterienbekröntem Mittelrisalit) und Nr. 19 (dreiachsige, ungegliederte Front mit im Giebelfeld gekoppelten Rundbogenfenstern).

Die hinsichtlich der Gesamtanlage relevante, zweite Gruppe freistehender Villen folgte zwischen 1890 (Nr. 3, 9) und 1892 (Nr. 5, 7). Auch ihre Zufahrten sind über die eigens angelegte Zwerchstraße erschlossen, deren Anbindung an die Nassauer Straße allerdings erst 1904 erfolgte, als im Vorfeld des durch Oberursel geplanten Gordon-Bennet-Rennens deren östlicher Zug vollendet wurde. Das Stilspektrum der vier Gebäude reicht vom Spätklassizismus über Klassizismen und Historismen wilhelminischer Prägung einschließlich des beginnenden Jugendstils: Nr. 5 zeigt eine dreiachsige von Lisenen gefasste und einem dem Traufgebälk aufliegendem Zahnschnittfries beschlossene Fassade mit Zentrierung durch Erker, Balkon, aus dem Walmdach blickender Gaupe, rechteckiger, im Obergeschoss mit Gebälk prägnant in Erscheinung tretender Durchfensterung; Nr. 9 weist auf der in einem Zwerchhaus aufgehenden Mittelachse eine (modern veränderte) Doppelveranda und als Auszeichnung des Piano nobile ein Rautenmotiv in den Brüstungsgefachen auf; die unter einem mit im Beaux-Arts-Stil dekorierten Gaupen besetzen Mansarddach liegende Nr. 3 besitzt eine durch den mit ionisch und korinthisch jeweils doppelt durchfensterten Seitenrisalit eine asymmetrisch angelegte Haupt- und eine mit Erker bzw. Balkon mittig akzentuierte Seitenfront; Nr. 7 präsentiert mit dem spitz übergiebelten und mit einer Walmnase versehenen Seitenrisalit ebenfalls eine asymmetrische Fassade, setzt sich mit dem seitlichen, von einem polygonalen Treppenturm begleiteten Eingangsversprung und der auf diese Situation lebhaft antwortenden, partiell auf hölzernen Konsolen vortretenden Bedachung als plastisch aufgefasste Architektur deulich von den benachbarten Villen ab. Unverzichtbare Bestandteile des Erscheinungsbildes dieser Anwesen sind die Einfriedungen, bestehend aus von Sandsteinpfosten flankierten Einfahrten und gusseisernen Zäunen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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