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Der Gesamtanlagenbereich Lindenstraße umfasst ein an die Stadterweiterungen im Südosten der Kernstadt angelehntes Villengebiet. Seine Hauptader, die als Allee angelegte Lindenstraße (ursprünglich Kaiserin-Friedrich-Straße), vermittelt zwischen dem (alten) Bahnhof und der Oberhöchstadter Straße. Die nach der Aumühle benannte und die Lindenstraße kreuzende Verkehrsader stellt eine direkte Verbindung zur Adenauerallee / Frankfurter Straße her. Mit der Wiesenaustraße realisiert wurde das Teilstück einer Nebenstraße, die Gelände in Bahndammnähe umfangreicher erschließen sollte. Seitlich begrenzt wird der Bereich der Gesamtanlage zum einen von den Grundstücken der Südostseite Austraße, die 1862-72 zu einem bürgerlichen Wohnviertel (mit landwirtschaftlichem und hohem gewerblichem Anteil) heranwuchs; zu diesem zählte entwicklungsgeschichtlich auch das Haus Aumühlenstraße 1a (1872; der neueren Blockbebauung 1a gewichen). Zum anderen stellt der Mühlgraben mit den daran sitzenden Mühlen samt Nebengebäuden und Umschwung (Micols-Mühle / Wallauers Mühle, Oberhöchstadter Straße 14 und Aumühle, Aumühlenstraße 3) sowie das weite Wiesengelände („In der großen Schmieh“) die Grenze dar. Die Villen in der Gesamtanlage Bereich Lindenstraße dokumentieren den um 1900 sprunghaft vollzogenen Stilwandel vom malerisch-romantischen Historismus zu Reformbewegung und Jugendstil. Der Schwerpunkt der Bautätigkeit lag zunächst an der Lindenstraße, an der von ca. 1895 bis 1898 auf festgelegter Baulinie und in großzügig bemessenen Intervallen eine stattliche Anzahl von Gebäuden entstanden. Ihre über hohen Natursteinsockeln stehenden, verputzten Baukörper von zwei Geschossen sind sachlich spätklassizistisch gegliedert und im Grundriss zumeist nur durch den seitlichen Eingangsversprung, dem die mit Gaupen und Zwerchhäusern besetzten Walmdächer plastisch antworten, ausdifferenziert. Ein hohes Maß an Individualität ist ihnen allerdings gegeben durch einen beachtlichen Reichtum an Architekturgliedern: Nr. 9 (1896) mit Treppenhausturm; Nr. 11 (1897) mit Erker über Eck gesetzt; Nr. 6 mit Frontsöller und Nr. 18 (1898) frontal zweigeschossig; Nr. 10 mit mehrheitlich asymmetrisch angelegten, übergiebelten Risaliten; Nr. 1 (1895), 3 (1895) und Aumühlenstraße 4 (1895) mit Schweifgiebeln und Krüppelwalm; Nr. 4 (1898) und Nr. 16 (1897) mit Fachwerkgiebel / Sprengwerk und Schopfwalm; Holzveranden finden sich bei Nr. 1, 3 und 19 sowie Wiesenau 1. Ebenso reich vorhanden sind Schmuckelemente in Form renaissanceartiger und neogotischer Fensterarchitekturen (Nr. 14 Vorhangmotiv). Durch Materialfarbigkeit und städtebauliche Wirkung hervorstechen die Nummern 1, 3 (Backsteinbauten) sowie 8, 19 (mit Abfasung und gusseisernem bzw. neobarockem Balkon akzentuierte Ecksituation; diese Bauten außerdem mit Mansarddächern). Die aufgestockte und im Ausdruck stark verfremdete Nr. 22 zeigt noch den originalen Sockel. Durch die stilistische Einpassung bemerkenswert der Neubau Nr. 17 (Architekt Prof. Hinrich Baller).
Die zweite maßgebliche Bebauungsphase wurde um 1908 durch das Ansiedlungsprogramm „Auf zum Taunus!“, das für Oberursel u. a eine großzügige Erweiterung des südöstlichen Villenquartiers auswies bzw. auf noch bestehende Baulücken an den „im Villencharakter erbauten Straßen der Außenstadt“ aufmerksam machte, eingeläutet. Wirkung zeigte der Aufruf mit der Vollendung des dritten Abschnitts Aumühlenstraße, an dem sich zu den beiden bereits vorhandenen Vertretern des Reformstils (Nr. 5 und 12) nun auch zwei zeittypische Doppelhäuser mit klappsymmetrisch gestalteten Fassaden (Nr. 1b, 1c mit übergiebelten Seitenachsen und diesen vorgesetzten, partiell in Naturstein verblendeten Polygonalerkern; Nr. 8, 10 zeigen frontal Seitenrisalite mit verschindeltem Giebelfeld und Krüppelwalm) und zwei den Endpunkt markierende Villen (Nr. 7 und 14), deren Umfassungsmäuerchen auf die Situation am dort geplanten Straßenkreuz hin konzipiert sind, gesellten. An der Lindenstraße mischten sich damals zwei Villen exeptionellen Entwurfs unter den älteren Baubestand (Nr. 12, 26).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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