Füllerstraße 10-18
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Hochtaunuskreis
Oberursel
  • Gesamtanlage Bereich Füllerstraße
Gesamtanlage

Gesamtanlage Bereich Füllerstraße

Die aus dem Unteren Hainweg gewonnene Füllerstraße – ihr Name erinnert an Bürgermeister Füller (1897-1927) – stellt die Verbindung zwischen den Ausfallstraßen nach Oberhöchstadt respektive Königstein dar. Zur Straße ausgebaut wurde der Weg im Vorfeld des Gordon-Bennet-Rennens von 1904 und zur Tangente erweitert im Zuge des Ausbaus der B455, dem die das Straßenbild bis dahin mitprägenden Linden geopfert werden mussten. Im frontalen Sichtfeld der mit der Gesamtanlage erfassten Bauten liegen eine Grünanlage mit beachtlichem Baumbestand (dort die Nr. 1 von 1871, Volkshochschule) und das Areal der Grundschule Mitte (Schulstraße 27, 1875/76 und 1903). Rückseitig grenzen die Liegenschaften an den 1908 zur baufreien Zone erklärten Wiesengrund an.

Die Bebauung der Parzellen an der Westseite der Füllerstraße wurde 1883 mit Nr. 8 (zunächst Seilerbahnhalle des C. Vest) und mit Nr. 24 (leicht ländlich eingestimmter Traufenbau des Klassizismus) eingeleitet. Das heute bestehende Wohnhaus Nr. 8 (Eigentümer Anselm Gerold) wohl Zweitbebauung und um 1901 entstanden. Es zählt zu einer Reihe von architektonisch anspruchsvollen, hinter schmalen Vorgärten mit gusseisernen Zäunen stehenden Wohnhäusern und Villen, mit denen die Grundstücke der Füllerstraße ab ca. 1893 sukzessive bestückt wurden.

1894 entstand ein durch die Verwendung von Ziegel am Außenbau bunt herausstechendes Gebäude (Nr. 10 gelber Backsteinbau mit in rotem Klinker abgesetzten Gestaltungselementen, rundbogiger Durchfensterung, Freigespärre im Risalitgiebel und eisernen Zierblumen auf First und Gaupen; siehe auch Nr. 26, Kulturdenkmal Villa Kunz). Diesem zur Seite stehen spätklassizistische Putzbauten unterschiedlicher Ausrichtung: Nr. 8 (mit von Ecklisenen gerahmten und Gesimsen horizontal gegliederten Außenwänden und einem der rundbogig durchfensterten Front zentral aufgelegten, im Satteldach als Zwerchhaus aufgehendem Risalit), Nr. 12 (ein mit seitlichem, spitzbehelmten Treppenhausturm formreicher gestalteter und durch den im Giebelfeld mit Fach- und Sprengwerk versehenen Seitenrisalit zudem alpenländisch eingestimmter Bau), Nr. 6 (aus der bis dahin eingehaltenen Fluchtlinie zurücktretendes Wohnhaus mit einer von Risalit einerseits und der Kombination Erker / Balkon – ein in Oberursel damals beliebtes Gestaltungsmotiv – andererseits beherrschten Front). Den zeitlichen Rahmen beschließen die vom Reform- bzw. Jugendstil beeinflußten Bauten. Zu diesen gehört zum einen das klappsymmetrisch angelegte, konservativ gegliederte und abgewalmte Risalite aufweisende Doppelhaus Nr. 14/16 mit seitlichen, oval gefassten Stufenfenstern (Treppenhaus), frontal jedoch vorwiegend historiserenden Fensterformen (von Renaissance und Gotik inspirierte, im Vertikalverbund stehende Öffnungen). Zum anderen zwei Bauten, die sich insgesamt konservativ, u. a. mit Kanten „entschärfenden“ Rundungen im Detail jedoch fortschrittlich geben: Nr. 4 (hier ein bis ins Giebelfeld in Putz und rotem Backstein mit Rundbogenmotiven gestalteter Risalit) und Nr. 18 (mit einem mittig unter Verdachung an der Front liegenden, spitzbogigen Haupt- und einem in die seitliche Rundung gesetzten Nebeneingang; frontbeherrschend das mächtige, in Fachwerk über Knaggen vorgezogene und unter einer Walmnase liegende Giebelfeld mit zwei Klappläden aufweisenden Butzenfenstern).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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