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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Die Fassaden durchweg verputzt, das Giebelfeld verkleidet. Dürfte aufgrund der Disposition seiner Öffnungen – zwei Achsen an der Giebel- und drei Achsen an der Trauf- bzw. Erschließungsseite – ein relativ ungestörtes Fachwerkgefüge besitzen. Wohnhaus einer ehemals hakenförmigen Hofreite aus der Zeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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