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Durch seinen ungewöhnlich schmalen, giebelseitig lediglich einachsig durchfensterten und extrem langgestreckten Baukörper von drei Zonen aus dem Rahmen des Üblichen fallendes Wohnhaus wohl aus der Zeit um 1700. Zweigeschossiger, durchgehend verschindelter bzw. eternitverkleideter, an der Erschließungsseite starken Geschossüberstand und ehemalige Doppelfenster aufweisender Fachwerkbau mit Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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